Perspektiven für Familienförderung beim Immobilienkauf in Berlin und Brandenburg
Das Bundesland Hessen hat mit dem nun beschlossenen Hessengeld einen ersten beispielhaften Schritt umgesetzt, wie Immobilienkäufer, darunter besonders Familien, beim Kauf einer Immobilie unterstützt werden sollen. In der Hoffnung, dass auch Berlin und Brandenburg diesem Beispiel folgen, stellen wir Ihnen das Hessengeld hier genauer vor.
Die Motivation hinter der Förderung
Eine eigene Immobilie, ob als Einfamilienhaus oder Eigentumswohnung, ist für viele Familien ein großer Wunsch. Schließlich geht mit der eigenen Immobilie ein starkes Gefühl von Sicherheit einher und zusätzlich eine meist wertstabile Investition in die Zukunft. Seit das Zinsniveau wieder gestiegen ist und die Baukosten neue Höchststände erreichen, ist die Finanzierung vom Eigenheim für viele Kaufinteressenten schwierig geworden. An dieser Stelle setzt das Hessengeld an, um für eine finanzielle Entlastung zu sorgen.
Ende April hat die Landesregierung die zentralen Eckpunkte für die Förderung beschlossen, die Teil des Sofortprogramms “11 + 1 für Hessen” sind. Mit diesem Programm sollen Bürgerinnen und Bürger beim Kauf einer Immobilie unterstützt werden.
Für diese Immobilien ist eine Förderung möglich
Im Zentrum der Förderung stehen selbst genutzte Wohnimmobilien von Käufern, die zum ersten Mal eine Immobilie kaufen oder bauen. Standort der Immobilie muss dabei in Hessen sein. Das Hessengeld setzt dabei besonders an den Kaufnebenkosten an, die durch die Förderung in Teilen aufgewogen werden sollen. Langfristig setzt sich das Land Hessen aktiv dafür ein, dass die Bundesländer Freibeträge für die Grunderwerbsteuer schaffen können, um den Immobilienkauf für mehr Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen. Bis sich auf Bundes- und Landesebene neue Möglichkeiten ergeben, dient das Hessengeld als eine Übergangslösung.
Erbschaften oder Schenkungen sind im Rahmen des Hessengeldes nicht förderfähig, da in diesen Fällen keine Grunderwerbsteuer anfällt. Da das Hessengeld rückwirkend ab dem 1. März bewilligt wird, gilt als frühester Stichtag für das Datum des Kaufvertrags ebenfalls der 1. März 2024.
So entlastet das Hessengeld beim Immobilienkauf
Für bis zu zwei Käufer einer Immobilie stehen je 10.000 Euro zur Verfügung. Für jedes weitere Kind kommen 5.000 Euro dazu. Gewährt wird die Förderung bis zur Höhe der tatsächlich gezahlten Grunderwerbsteuer. Die Auszahlung erfolgt jährlich in zehn gleichen Raten. Weitere Informationen rund um Beantragung und Förderung finden Sie beim Hessischen Ministerium der Finanzen.
Auch eine Option für Immobilienkäufe in Berlin und Brandenburg?
Um weiterhin möglichst vielen Menschen den Traum einer eigenen Immobilie zu ermöglichen, wäre ein Nachziehen weiterer Bundesländer wünschenswert. Gemeinsam mit unserem Finanzierungspartner beobachten wir von Bream Immobilien den Markt und neue Fördermöglichkeiten, um diese in die Beratung zum Immobilienkauf und der Immobilienfinanzierung einfließen zu lassen.