Das Heizungsgesetz – die Fakten
Seit dem 1. Januar 2024 ist das Heizungsgesetz – oder offiziell Gebäudeenergiegesetz (GEG) – in Kraft. Das Gesetz soll den Weg für eine nachhaltige Energieversorgung ebnen, indem nur noch Heizungssysteme verbaut werden, die zu mindestens 65 % auf erneuerbare Energien zurückgreifen. Welche Aufgaben und Regelungen sich dadurch für Immobilieneigentümer ergeben, haben wir hier zusammengetragen.
Welche Vorgaben des Heizungsgesetzes gelten ab wann?
Für Neubauten gilt seit Beginn des Jahres: Jede neu eingebaute Heizung muss zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Für Bestandsimmobilien ändert sich daher zunächst nichts. In größeren Kommunen und Gemeinden muss bis 2026 ein kommunaler Wärmeplan vorliegen, der die konkrete Umsetzung und weitere Details regelt. Damit besteht eine Übergangsfrist. Für kleinere Kommunen muss diese Planung erst 2028 stehen. Der Wärmeplan kann dann beispielsweise den flächendeckenden Ausbau eines Fernwärmenetzes vorsehen.
Wer nun in einem Bestandsgebäude eine neue Öl- oder Gasheizung einbauen möchte, muss sich dazu professionell beraten lassen – beispielsweise von einem Schornsteinfeger, Heizungsinstallateur oder Energieberater.
Was passiert mit meiner bestehenden Heizung?
Ihre bestehende Öl- oder Gasheizung, die den Anforderungen des Heizungsgesetzes nicht entspricht, kann gemäß der Regelungen weiter betrieben werden. Auch Reparaturen sind weiterhin möglich. Erst wenn die Heizung nicht mehr repariert werden kann, greifen bestimmte Vorgaben. Bis zum endgültigen Austausch werden erneut Übergangsfristen gewährt, die auch mit einer gebrauchten oder gemieteten Heizung überbrückt werden können.
Welche Heizungen sind zukünftig erlaubt?
Alternativen zu herkömmlichen Öl- und Gasheizungen gibt es reichlich. Dazu gehören:
- eine elektrische Wärmepumpe
- der Anschluss an ein Wärmenetz
- eine Pelletheizung
- eine Biomasseheizung
- eine auf Solarthermie basierende Heizung
- oder auch eine Hybridanlage
In Bestandsgebäuden ist unter anderem auch der Betrieb von Heizungen möglich, die Wasserstoff oder Flüssiggas nutzen. Welche Optionen für Ihre Immobilie infrage kommen, kann mit einem Energieberater geklärt werden. Wir stellen gerne die passenden Kontakte in Berlin und Potsdam her.
Wo erhalte ich finanzielle Unterstützung?
Zur Umsetzung der Vorgaben des Heizungsgesetzes stehen verschiedene Förderprogramme bereit. Wer seine Heizung beispielsweise bereits austauscht, obwohl er noch nicht dazu verpflichtet ist, kann den “Geschwindigkeits-Bonus” von 20 % nutzen. Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von unter 40.000 Euro im Jahr erhalten zusätzlich 30 % als Bonus. Die KfW hält ebenfalls zinsgünstige Kredite bereit, mit denen eine Heizungsumstellung und energetische Sanierungen möglich sind.
Daher lohnt sich auch jetzt schon eine erste Prüfung: Wie alt ist meine Heizanlage? Mit welchen Kosten oder Reparaturen ist in den nächsten Jahren zu rechnen? Energieberater helfen auch hier mit einer realistischen Einschätzung, um langfristig Kosten zu sparen.