Marcus Kober, Autor bei Bream Immobilien in Berlin, Potsdam & Umgebung Tue, 30 May 2023 07:37:41 +0000 de-DE hourly 1 https://www.breamimmobilien.de/wp-content/uploads/2021/05/Favicon-100x100.png Marcus Kober, Autor bei Bream Immobilien 32 32 Wenig Bewegung am Immobilienmarkt in Berlin – Geduld, gute Vorbereitung und Knowhow ist bei Verkäufern und Kaufinteressenten gefragt https://www.breamimmobilien.de/wenig-bewegung-am-immobilienmarkt-in-berlin-geduld-gute-vorbereitung-und-knowhow-ist-bei-verkaeufern-und-kaufinteressenten-gefragt/ Tue, 08 Jun 2021 11:38:52 +0000 https://www.breamimmobilien.de/?p=1854 Niemand will von hier wegziehen. Die Nachfrage nach Immobilien übersteigt bei weitem das Angebot.

Der Beitrag Wenig Bewegung am Immobilienmarkt in Berlin – </br>Geduld, gute Vorbereitung und Knowhow ist bei Verkäufern und Kaufinteressenten gefragt erschien zuerst auf Bream Immobilien.

]]>
Attraktive Wohnlagen in Berlin bieten wenig Bewegung am Immobilienmarkt
Dom an der Spree

Niemand will von hier wegziehen. Wer kann, der bleibt, wer hier in eine Kapitalanlage investiert hat, hält seine Immobilie schon nur der Wertsteigerung wegen. Die Nachfrage nach Immobilien übersteigt bei weitem das Angebot.

Wer in begehrten Lagen eine Kaufimmobilie sucht, braucht daher einen langen Atem, viel Durchhaltewillen und am besten professionelle Unterstützung.

Gute Vorbereitung im Vorfeld der Suche bringt entschiedene Vorteile. Nicht nur das entsprechende Eigenkapital von minimum 20-30% des Gesamtkaufpreises, sondern auch konkrete Vorgespräche mit einem guten Finanzierungsvermittler versetzen den Immobiliensuchenden in eine bessere Position auf dem Markt.

Ist nämlich die ersehnte Situation gekommen, wo man die Wunschimmobilie besichtigt hat, muss man als Kaufinteressent extrem schnell und entschieden reagieren können. Eine Bonitätsbescheinigung oder Finanzierungszusage der Bank sollte sofort vorliegen.

Wenden Sie sich gerne an uns über unsere Kontaktseite

Wir vermitteln nicht nur Immobilien, sondern wir vermitteln Ihnen je nach Bedarf z. Bsp. unabhängige Finanzierungsberater für eine optimale, individuell zugeschnittene Vorbereitung zum Kauf und beraten Sie im Detail, worauf es bei der Suche mit vielen Konkurrenten ankommt, und wie Sie am besten vorgehen.

Sie können schon vor dem konkreten Kauf von unserem Netzwerk profitieren. Dadurch dass wir als Maklerinnen täglich mit Kaufinteressenten zu tun haben, können wir Ihnen gezielte Praxis-Tipps geben.


Lernen Sie uns besser kennen, sehen Sie sich unseren Leistungskatalog, unser aktuelles Immobilienangebot sowie unser Suchauftrag für Immobiliensuchende im Detail an.

Was erwartet mich als Immobilienverkäufer in attraktiven, innerstädtischen Lagen? Brauche ich einen Makler oder soll ich privat verkaufen?

Überlegen Sie sich, Ihre Immobilie in Berlin zu verkaufen?
Steht bei Ihnen eine Veränderung an und Sie machen sich Gedanken über einen möglichst reibungslosen und gewinnbringenden Immobilienverkauf?
Soll ich privat verkaufen oder einen Makler engagieren?
Was sind die Vorteile und Nachteile?

Was Sie als privater Anbieter auf dem Immobilienmarkt erwartet und wo der Vorteil eines Maklers liegt

Mindestens drei Punkte haben alle Immobilienverkäufer gemeinsam…

Alle Verkäufer möchten zu den folgenden Kriterien verkaufen:

  • zum bestmöglichen Preis
  • zügig und zeitnah
  • möglichst stressfrei und sicher
Fernsehturm

Der ideale Makler ist in Ihrer Gegend aktiv und weist gute Referenzen und Kundenstimmen vor. Er ist grundsätzlich persönlich telefonisch erreichbar, hauptberuflich tätig und hat eine informative Website. Mit diesen Voraussetzungen, sollten die obigen drei Kriterien erfüllt werden können.

Wir, Bream Immobilien, erfüllen die wesentlichen Kriterien eines engagierten und kompetenten Maklers vor Ort und haben uns zum Ziel gesetzt, für unsere Kunden stets Top-Leistungen zu bringen:

Reihenhäuser

Wir erstellen Ihnen eine fundierte und professionelle Immobilienbewertung mit aktueller Markteinschätzung mit Objektbegehung (wichtig!) und liefern Ihnen dazu eine kostenlose, individuelle, umfassende Beratung.

Der richtige Preis und Verkaufsstrategie kann im Detail schlussendlich nur anhand einer Objektbegehung ermittelt werden und ist die Grundlage für eine erfolgreiche Vermarktung. Online Immobilienbewertungen sind für eine grobe, erste Markteinschätzung ok, bieten aber keine seriöse Grundlage für einen erfolgreichen und zügigen Verkaufsstart.

Straße in Berlin

Ein möglichst zügiger und zeitnaher Verkauf erreichen wir durch einen marktgerechten Angebotspreis und durch ein ansprechendes und aussagekräftiges Exposé, welches idealerweise exklusiv auf den meistbesuchten Portalen eingestellt werden soll. Wir empfehlen Ihnen, nicht mehrere Makler parallel zu beschäftigen, das bringt keine Vorteile.

Makler wie wir, welche hauptberuflich tätig sind und sich im Internet professionell präsentieren, haben in der Regel einen großen Kundenstamm, viel Routine und ein gutes, professionelles Netzwerk, was eine gute exklusive Präsentation im Internet verspricht und den Ablauf beschleunigen kann. Wir haben Zugang zu den meistbesuchten Immobilienportalen, vermarkten auf unserer eigenen Website und auch in sozialen Medien.

Unsere Erfahrung zeigt: ein zweiter oder dritter Makler ergibt keine breitere Streuung des Angebots, sondern schafft nur Unsicherheit und Verwirrung bei potentiellen Interessenten. Nur in seltenen Fällen kann sich die Hinzuziehung eines zweiten Maklers lohnen.

Potsdamer Platz

Haben Sie sich schon mal überlegt, welchem Ansturm Sie ausgesetzt sind, wenn Sie Ihre Immobilie privat inserieren?
Wieviel Zeit und Nerven es kostet, alle Anfragen zu beantworten, seriöse Interessenten von Besichtigungstouristen zu unterscheiden, Bonitäten abzufragen und den Besichtigungsablauf zu organisieren?

Dazu kommt: sobald Sie privat inserieren, melden sich sofort eine große Anzahl Makler, welche Ihnen Ihre Dienste anbieten wollen. Somit sind Sie wieder am Anfang und fangen an, sich zu überlegen, ob einer der Makler vielleicht doch Ihr Leben erleichtern könnte.

Gezeichnetes Haus fliegt

Anstatt sich auf Ihre Kaufinteressenten zu fokussieren, sind Sie wieder mit Makleranfragen abgelenkt. Das ist müssig. Die Inserierung und Vertretung durch einen professionellen Makler, erspart Ihnen all diese Unannehmlichkeiten und auch die zeitintensiven Telefonate mit potentiellen Käufern.

Wir sind in jedem Verkaufsstadium transparent und informieren Sie, sobald ein ernsthafter Kaufinteressent vorliegt. Weitere Verhandlungen und Bonitätssabfragen, Unterlagenbeschaffung bei der Hausverwaltung und lästige Behördengänge sowie die Überwachung des rechtlich sicheren Ablaufs durch die Betreuung eines Notars begleiten wir auf professionelle Weise. Sie brauchen sich schlussendlich nur für den richtigen Käufer zu entscheiden, nachdem alles vorliegt.
Sie entscheiden, die Arbeit machen wir für Sie!

Die Nachteile eines Maklers beim Immobilienverkauf –
die Maklerprovision und die Bindung an einen Maklervertrag

Es steht jedem Immobilienverkäufer frei, alles selbst zu machen um Kosten zu sparen. Ob es sich am Ende lohnt, hängt von der Qualität des potentiellen Maklers ab und von der eigenen Kompetenz in Bezug auf Immobilienverkauf und von der Zeit, die dem Verkäufer zur Verfügung steht. Es ist vergleichbar mit Handwerkerdienstleistungen und andere Arbeiten, die man delegiert. Wer viel Zeit und Geduld hat und sich in der Sache auskennt, kann alles gerne selbst versuchen. Ob einem am Ende die Bilanz und das Resultat Recht gibt, ist zweifelhaft.

Vergessen Sie nicht, dass nun bei Wohnimmobilien in der Regel neu nur noch 3,57% Maklerprovision für beide Seiten anfallen. Das ist für beide Seiten attraktiver geworden. Man bedenke auch, dass wie jeder andere professionelle Dienstleister, ein Makler bei der geteilten Provision für beide Seiten tätig ist und auch für seine Beratung haftet.

Das heißt, bei einer geteilten Provision, wo beide Parteien den Makler bezahlen, ist ein intelligenter Makler in erster Linie bemüht, sich um einen zielführenden und reibungslosen Ablauf zu kümmern, der beide Seiten glücklich macht.

Fakt ist, dass professionelle Makler auch professionell agieren, in der Regel bessere Kaufpreise verhandeln, weil Sie nicht emotional mit dem Objekt verbunden sind und mehr Routine und die richtigen Werkzeuge haben!

Brief mit Siegel

Makler, welche in bekannten Immobilienverbänden organisiert sind – zum Beispiel im IVD (Immobilienverband Deutschland) – sind verpflichtet, sich permanent weiterzubilden. Das heißt, eine gewisse Qualität und Professionalität kann erwartet werden. Ein Verkauf mit Makler läuft in der Regel reibungsloser, schon allein deshalb, weil Sie als Verkäufer immer Zeit für Ihre Entscheidungen haben und nicht direkt auf den Käufer reagieren müssen. Der Makler agiert als Puffer, das ist angenehm und erspart so manche hektische Fehlentscheidung.

Geld neben Taschenrechner

Summa Summarum lohnt es sich meistens, einen Makler zu engagieren. Die Zeitersparnis und der Mehrerlös zahlen sich aus. Die Maklerprovision zahlt man für gute Arbeit dann gerne. Leider haben Makler oft einen schlechten Ruf. Das ist Schade, denn viele Makler engagieren sich und machen einen sehr guten Job.

Wir, das Maklerinnenteam von Bream Immobilien, versuchen den allgemeinen, schlechten Ruf zu widerlegen, indem wir uns als oberste Priorität gesetzt haben, immer Top-Arbeit zu leisten.

Wir möchten glückliche Verkäufer als Kunden – Tun Sie sich selbst den Gefallen und treffen Sie die richtige Entscheidung!

Wir bieten flexible Provisionsvereinbarungen für unsere Verkäufer

  • Keine feste Laufzeit
  • Kein Alleinauftrag notwendig
  • Provisionszahlung erfolgt nur nach erfolgreichem Kauf
  • Keine zusätzlichen Kosten

Wir bleiben nur solange Ihr Makler, solange Sie zufrieden mit unserer Leistung sind.

Sehen Sie mehr unter: Leistungen für Eigentümer

Ihre Zufriedenheit ist unser Erfolg!

Der Beitrag Wenig Bewegung am Immobilienmarkt in Berlin – </br>Geduld, gute Vorbereitung und Knowhow ist bei Verkäufern und Kaufinteressenten gefragt erschien zuerst auf Bream Immobilien.

]]>
Aufhebung des Mietendeckels in Berlin durch das Verfassungsgericht https://www.breamimmobilien.de/aufhebung-des-mietendeckels-in-berlin-durch-das-verfassungsgericht/ Wed, 26 May 2021 10:11:09 +0000 https://www.breamimmobilien.de/?p=1234 Was bedeutete der Mietendeckel für Vermieter und Mieter? Wie geht es weiter nach Auflösung des Mietendeckels?
Wir haben Antworten für Sie.

Der Beitrag Aufhebung des Mietendeckels in Berlin durch das Verfassungsgericht erschien zuerst auf Bream Immobilien.

]]>
  • Was bedeutete der Mietendeckel für Vermieter und Mieter?
  • Wie geht es weiter nach Auflösung des Mietendeckels?
  • Gilt die Mietpreisbremse weiterhin?
  • Brandenburger Tor

    Das seit dem 23. Februar 2020 geltende und umstrittene Gesetz zur Senkung der Mieten in der Metropole Berlin, MietenWOG Bln, oder umgangssprachlich Mietendeckel genannt, wurde vom Verfassungsgericht am 15.04.2021 gekippt.

    Der Grund: nicht das Land Berlin, sondern der Bund sei für die Regelung der Mieten zuständig.

    Was bedeutete der Mietendeckel für Vermieter und Mieter?

    Tabelle Mietendeckel Berlin
    © IVD (Immobilienverband Deutschland)

    Das Gesetz MietenWOG Bln wurde geschaffen, um den Mietanstieg in der Stadt Berlin zu stoppen. Die Mieten von Bestandsbauten wurden durch einen Mietenstopp, geplant für 5 Jahre, „eingefroren“.

    Eine Mietpreistabelle wurde dem Gesetz zugrunde gelegt, dort war je nach Lage und Modernisierungsgrad der Immobilie eine Miete ab ca. 5,95€ bis ca. 9,80€ vorgesehen.

    Sollte die Miete jedoch mehr als 20% über der Mietobergrenze gemäß Mietpreistabelle liegen, musste sie entsprechend gesenkt werden. Bei Neuvermietung sollte ebenfalls die Mietpreistabelle befolgt werden. Neubauten ab Baujahr 2014 und sozialer Wohnungsbau wurden von dem Gesetz ausgenommen.

    Wie geht es weiter nach Auflösung des Mietendeckels?

    Den Mietern in Berlin drohen Nachzahlungen. Die Vermieter werden die Differenz zwischen der abgesenkten Miete und der vereinbarten Miete laut Mietvertrag rückwirkend einfordern können. Das führt zu teilweise größeren Nachzahlungen für die Mieter.

    Häuser in Berlin

    Der Berliner Senat hat versprochen, zahlungsunfähige Mieter zu unterstützen. Anspruchsberechtigt sind betroffene Haushalte mit einem Einkommen von bis zu 280 % der Bundeseinkommensgrenze. Die Mietrückzahlungen sollen bezuschusst werden und können bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen beantragt werden.

    Eingereicht werden muss der Personalausweis/Meldebescheinigung, der Mietvertrag, Mietzahlungsnachweise der letzten 3 Monate und das Schreiben/ die Forderung des Vermieters.

    Die Mietpreisbremse gilt weiterhin

    Fassade Haus

    Man erinnert sich, da war doch noch was… die „Mietpreisbremse“, das Mietrechtsnovellierungsgesetz. Sie ist am 1. Juni 2015 in Kraft getreten, existiert noch und schützt die Mieter ebenfalls vor überhöhten Mieten.

    Die Mietpreisbremse orientiert sich an den ortsüblichen Vergleichsmieten. Bei einer Neuvermietung darf die Miete nicht mehr als 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die ortsübliche Vergleichsmiete findet man im Berliner Mietspiegel.

    Für Erstvermietung im Neubau oder nach umfassender Sanierung gilt die Mietpreisbremse nicht. Auch Bestandsschutz ist gegeben, d.h. bestehende höhere Mieten (10% und mehr über der ortsüblichen Vergleichsmiete) müssen nicht wieder abgesenkt werden.

    Sie können aber auch nicht weiter erhöht werden.

    Der Beitrag Aufhebung des Mietendeckels in Berlin durch das Verfassungsgericht erschien zuerst auf Bream Immobilien.

    ]]>
    Informationen zur neuen Maklerprovisionsregelung für Immobilienverkäufer https://www.breamimmobilien.de/informationen-zur-neuen-maklerprovisionsregelung-fuer-immobilienverkaeufer/ Wed, 26 May 2021 10:02:40 +0000 https://www.breamimmobilien.de/?p=1235 Ab dem 23.12. 2020 wird die Maklerprovision wahlweise hälftig auf Käufer und Verkäufer verteilt oder zu 100% vom Verkäufer getragen.

    Der Beitrag Informationen zur neuen Maklerprovisionsregelung für Immobilienverkäufer erschien zuerst auf Bream Immobilien.

    ]]>
    Die neue Regelung
    Informationen zur neuen Maklerprovisionsregelung für Immobilienverkäufer

    Ab dem 23.12. 2020 wird die Maklerprovision beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen wahlweise hälftig auf Käufer und Verkäufer verteilt (Doppelprovisionsregelung) oder zu 100% vom Verkäufer getragen (Innenprovisionsregelung). Diese neue Regelung gilt nicht für Baugrundstücke, Mehrfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien.

    Beim Verkauf von Baugrundstücken, Mehrfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien hat sich in der Praxis nichts geändert. Hier übernimmt in der Regel wie bisher der Käuferin die gesamte Provision. Selbstverständlich steht es dem Verkäufer frei, freiwillig die Provision oder Anteile davon zu übernehmen.

    Was ist neu für Verkäufer, was ist neu für Käufer?

    Für Verkäufer gilt neu:

    Beim erfolgreichen Verkauf des Einfamilienhauses oder der Eigentumswohnung durch unsere Maklerdienste zahlt er oder sie seit 23.12.2020 mindestens die hälftige Gesamt-Maklerprovision, in der Regel 3,57% des Kaufpreises.

    Für Immobilienkäufer reduziert sich hingegen die Maklerprovision, er oder sie zahlt nur noch max. die Hälfte, in der Regel ebenfalls 3,57% des Kaufpreises. Bei einem Verkaufspreis von 500.000€ sind dies z. Bsp. 17.850€ für beide Parteien.

    Der Verkäufer wird stärker in die Pflicht genommen, genießt aber auch Vorteile

    Wenn der Verkäufer in die Tasche greifen und sich an der Maklerprovision anteilig beteiligt sind unsere professionellen Maklerdienstleistungen darauf ausgerichtet, auch im Interesse des Verkäufers tätig zu werden, d.h. wir sind als Immobilienmakler in der Pflicht für den Eigentümer einen höchstmöglichen Verkaufserlös und einen sicheren und stressfreien Ablauf des gesamten Prozesses zu erzielen.

    Durch die Beteiligung des Verkäufers an der Maklerprovision wird dieser Aspekt stärker in den Fokus gerückt. Bei der vollen Provisionsübernahme durch den Verkäufer vertreten wir vorwiegend seine Interessen. Dies macht sich bei Preisverhandlungen bemerkbar und kann sich finanziell lohnen. Der Verkäufer spart wertvolle Zeit und erhöht die Chance auf einen höheren Verkaufserlös durch unsere professionelle Betreuung.

    Der Makler als Mediator Bei der Doppelprovision (oder Provisionsteilung) verpflichten wir uns allerdings auch dem Käuferin gegenüber, was uns als Makler rechtlich in eine neutrale Vermittlerrolle zwischen den beiden Parteien zwingt. Unsere Erfahrung zeigt aber, dass eine sachgerechte, nicht emotionale Vermittlerrolle bei Verhandlungsgesprächen für einen erfolgreichen Vertragsabschluss unterstützend und zielführend sein kann und Entscheidungen und Abschlüsse positiv beeinflusst.

    Sie haben weitere Fragen?

    Folgen der neuen Maklerprovisionsregelung für Verkäufer und Käufer

    Die neue Maklerprovisionregelung vom 23.12.2020 (Doppelprovisionsregelung und wahlweise Innenprovisionsregelung) gilt nur bei einfachen Wohnimmobilien (Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser). Bei dem Verkauf von Grundstücken, Mehrfamilienhäusern und Gewerbeobjekten können wir nach wie vor für den/die Verkäuferin provisionsfrei arbeiten.

    Gelbes Haus im Hinterhof

    Für Verkäuferinnen hat die Doppelprovisionsregelung und vor allem die Innenprovisionsregelung des neuen Maklerprovisionsgesetzes vom 23.12.2020 den Vorteil, dass wir als Maklerinnen uns verpflichten, explizit auch in Ihrem Interesse tätig zu werden, d.h. für Sie einen höchstmöglichen Verkaufserlös und einen sicheren und stressfreien Ablauf des gesamten Prozesses zu erzielen.

    Dies betrifft auch Verhandlungsgespräche zwischen den Parteien. Sie sparen als Verkäuferin wertvolle Zeit und erhöhen die Chance auf einen höheren Verkaufserlös durch unsere professionelle Betreuung.

    Bei der Doppelprovisionsregelung vertreten wir Verkäufer- und Käuferseite gleichmäßig, d.h. wir agieren als neutralen Vermittler zwischen den Parteien und können keinen Einfluss auf die eine oder andere Seite ausüben.

    Wenn der Käuferin allein die Provision bezahlt, z. Bsp. bei einem Grundstück oder im Falle eines schon bestehenden, provisionspflichtigen Suchauftrags, sind wir angehalten, in erster Linie die Interessen des/ der Käuferin zu vertreten.

    Der Beitrag Informationen zur neuen Maklerprovisionsregelung für Immobilienverkäufer erschien zuerst auf Bream Immobilien.

    ]]>